Agentur KI Kreth Immobilien

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Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB´s ) der Agentur KI Kreth Immobilien

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Agentur KI Kreth Immobilien 

1. Dienstleistung
Die Agentur KI Kreth Immobilien (im Folgenden „KI Kreth Immobilien“ genannt) erbringt ihre Dienstleistungen gegenüber dem Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“ genannt) auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Mitarbeiter sowie sonstige Vertreter von KI Kreth Immobilien sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

2. Immobilienangebote
Die Ihnen zugestellten Expose Immobilienangebote, durch die Agentur KI Kreth Immobilien werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Inhalte und Darstellung beruhen auf Angaben durch Dritte.
Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Agentur KI Kreth Immobilien haftet nicht für die Richtigstellung der zugespielten Angaben durch Dritte ( Objekt Eigentümer ).

3. Kundenverpflichtung
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur KI Kreth Immobilien alle zur Vermarktung des Objekts erforderlichen Informationen und Objektunterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
3.2 Sollte der Kunde selber einen Abschluss des Hauptvertrages bewirken, so hat der Kunde dies der Agentur KI Kreth Immobilien unverzüglich mitzuteilen und eine Kopie des Vertrages zur Verfügung zu stellen.
Bestehen beim Kunden bereits Vorkenntnis über eine von der Agentur KI Kreth Immobilien nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss gemäß Ziffer 5, so hat der Kunde diese unverzüglich nach Erhalt, spätestens innerhalb von 3 Werktagen des Nachweises schriftlich (per E-Mail ausreichend) mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, das Expose von der Agentur KI Kreth Immobilien mit erhaltenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist ihm ohne Zustimmung untersagt. Kommt es aufgrund unbefugter Weitergabe an Dritte zu einem Vertragsabschluss, so ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Honorars in voller Höhe an die Agentur KI Kreth Immobilien verpflichtet.
3.3 Die Agentur KI Kreth Immobilien behält sich darüber hinaus das Recht vor, Schadensersatzansprüche aufgrund unbefugter Weitergabe geltend zu machen. Stellt der Kunde Bilder oder andere Visualisierungen zur Verfügung, garantiert er, dass diese frei von Rechten Dritter sind, und stellt der Agentur KI Kreth Immobilien von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie daraus resultierenden Kosten, die durch eine etwaige Rechtsverletzung entstehen, frei.

4. Fälligkeit der Vermittlungsprovision
Die Vermittlungsprovision wird mit Abschluss einer notariellen Beurkundung fällig und ist vom Kunden ( Käufer, Firma, Tochtergesellschaft, Partnerfirma oder Kooperationsfirma ) innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge an die Agentur KI Kreth Immobilien zu zahlen.

5. Entstehung der Vermittlungsprovision
5.1 Der Anspruch einer Vermittlungsprovision der Agentur KI Kreth Immobilien entsteht durch die Erbringung einer Maklerleistung als Dienstleistung ( Expose Zustellung ). Diese umfasst entweder den Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Hauptvertrages (z. B. durch Kauf, An- und Vorkauf, Pacht, Miete, Tausch, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Erbbaurechten oder vergleichbaren Verträgen), die zumindest mit ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages notariell beurkundet wurden.
5.2 Eine Vertragsgelegenheit gilt als nachgewiesen, sofern der Kunde nach Erhalt der Information nicht unverzüglich schriftlich innerhalb von 3 Werktagen  gegenüber der Agentur KI Kreth Immobilien seine Vorkenntnisse glaubwürdig durch Namensbekennung von Dritten nachweist.
5.3 Sonderklauseln ( aufschiebende Bedingungen ) bleiben bei der Provisionsauszahlung durch den Käufer unberührt. Die Agentur KI Kreth Immobilien hat ihren Vertrag nach notarieller Beurkundung erfüllt. Die Vermittlungsprovision ist in vollen Umfang vom Käufer nach Rechnungsstellung innerhalb von 3 Werktagen an die Agentur KI Kreth Immobilien zu zahlen.

6. Höhe und Berechnungsgrundlagen der Vermittlungsprovision
Die Vermittlungsprovision wird im Angebot bei der Expose Zustellung ausdrücklich genannt und kann nicht nach verhandelt oder gesenkt werden. Im Falle eines erfolgreichen Nachweises eines Käufers bzw. einer erfolgreichen Vermittlung eines Kaufvertrages durch eine notarielle Beurkundung ist diese fällig und an die Agentur KI Kreth Immobilien innhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsstellung zu entrichten. Alle Angaben zur Vermittlungsprovision verstehen sich immer zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer in Höhe von 19%.

7. Datenschutz
Kunden Informationen ( Käufer und Verkäuferpartei )dienen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Agentur KI Kreth Immobilien, diese werden vertraulich ausgetauscht und vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Option einer Kaufabwicklung eines Objekts.

8. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sollte eine dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Anstelle dieser Bestimmung tritt dann die gesetzliche Bestimmung ein. Fehlt es an einer solchen, so tritt an dieser Stelle eine wirksame Ersatzbestimmung ein, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck genauso entspricht. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit dieser Bestimmungen.
Sollte es zu einen Rechtsstreit führen, der sich nicht außergerichtlich klären lässt, so ist das Hamburger Gericht zur Klärung zu beauftragen.

Agentur KI Kreth Immobilien
Kiwittsmoor 10a
22417 Hamburg
Tel: +49 (0)40 572 582 50
Mail: Investment@KI-Kreth-Immobilien.de

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